Vorübergehende Schließung der Lutterwelle

Vor dem Hinter­grund des aktuellen Infektions­geschehens sieht die aktuelle Corona-Verordnung des Landes Niedersachsen ab dem 02.11.2020 u. a. auch die Schließung der Schwimm­bäder vor. Die Verordnung gilt zunächst bis zum 30.11.2020.

Aus diesem Grund steht auch die Lutterwelle im vorgenannten Zei­traum nicht für die Nutzung zur Verfügung.