Vor dem Hintergrund des aktuellen Infektionsgeschehens sieht die aktuelle Corona-Verordnung des Landes Niedersachsen ab dem 02.11.2020 u. a. auch die Schließung der Schwimmbäder vor. Die Verordnung gilt zunächst bis zum 30.11.2020.
Aus diesem Grund steht auch die Lutterwelle im vorgenannten Zeitraum nicht für die Nutzung zur Verfügung.